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Donnerstag, 12. Januar 2006

Vertrag mit der Sklavin

Von herrinmariella, 14:52

Vertragsdauer :

 Die Sklavin schenkt sich ihrem Herrin vollkommen als Eigentum und verpflichtet sich ihr 24 Stunden am Tag zu dienen. Sie wird ihr Leben und ihren Besitz vollkommen und ohne Einschränkung in Ihre Hände legen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann nur von ihrer Herrin gekündigt werden.

 

 

 

Geld :

 Die Sklavin verpflichtet sich, ihre sämtlichen Einnahmen auf ein Konto zu leiten, welches die Herrin verwaltet. Die Herrin ist berechtigt, hierüber nach freiem Ermessen - insbesondere auch zu Ihrer eigenen Versorgung zu verfügen.

 

 

 

Beruf :

 Die Sklavin darf ihren erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gefährden.

 

 

 

Sexuelle Regeln :

 Ohne anderslautende Anordnung hat sich die Sklavin im Haus der Herrin sofort zu entblößen.

 

 

 Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch ihre Herrin. Strumpfhosen, die nicht im Schritt offen sind. Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.

Die Sklavin hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus.

Die Herrin kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen.

Die Herrin kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen.

Die Sklavin muss sich von allem und allen ficken lassen,wo die Herrin bestimmt.Sollte sie jedoch bei einer solchen Begegnung einen Orgasmus haben kann ihre Herrin sie nach Belieben bestrafen.

Öffentliches Verhalten :

 Die Sklavin darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie ihre Herrin vor Verlassen des Hauses um ihr Einverständnis gebeten hat

 

 

 

Strafen :

Die Herrin kann die Sklavin für Verfehlungen nach Ihrem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.

Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihre Herrin, wenn sie sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.

Kommunikation und Körperpflege :

 Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.

 

 

 

Die Sklavin hat die Pflicht, ihren Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien.

 

Allgemeines :

 Die Sklavin hat nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten, sie wird von ihrer Herrin zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten.

 

 

 

Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen ihrer Herrinn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihri Herrin von ihr erwartet.

Die Herrin schützt die Gesundheit der Sklavin nach bestem Wissen und Gewissen. Sie hat allerdings das Recht die Sklavin dauerhaft zu kennzeichnen.

Alle Aktivitäten der Herrnin, die das Leben der Sklavin in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!

 

Safewort :

 Ein Safewort zur Begnadigung der Sklavin findet keine Verwendung.

 

 

 


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